Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren

Die Stadt Königslutter am Elm teilt mit, dass in den nächsten Tagen alle Grundsteuer- und Straßenreinigungsgebührenpflichtigen in der Stadt Königslutter am Elm und ihren Ortschaften einen neuen Abgabenbescheid erhalten.
Der Bescheid setzt in Bezug auf die Grundsteuer die Erhöhung des Hebesatzes von 500 auf 540 Prozentpunkte, die der Rat Stadt Königslutter am Elm am 1.12.2022 beschlossen hatte, um. Sie tritt rückwirkend zum 1.1.2023 in Kraft. Weitere Informationen auch zu den Straßenreinigungsgebühren sind hier abrufbar.