Zuständigkeit für die Laubentsorgung

Der Ortsbürgermeister weist darauf hin, dass alle Anliegerinnen und Anlieger in unserem schönen Bornum dafür zuständig sind, im Herbst das Laub, das auf bzw. vor ihrem Grundstück liegt, auch wenn es von öffentlichen Bäumen stammt, selbst zu entsorgen. Hier lassen sich weiterführende Informationen dazu herunterladen:

Tipps für Nachbarinnen und Nachbarn

Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Königslutter am Elm

Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Königslutter am Elm